Listenhunde – Vom Kampfhund zur Herzensangelegenheit

Warum der "Kampfhund" oft nur mit seinem Ruf kämpft

Wenn ein breitschultriger Hund mit kräftigem Kiefer und ernstem Blick auf uns zukommt, spüren viele instinktiv Respekt – manchmal auch Angst. Worte wie „Kampfhund“, „gefährlich“ oder „Listenhund“ sind tief in unserem kollektiven Gedächtnis verankert.

Aber weißt du was?

Hinter diesen Klischees stecken oft die sanftesten, treuesten und verschmustesten Seelen, die man sich vorstellen kann.

 

Was sind eigentlich Listenhunde?

"Listenhunde" sind Hunderassen, die in Deutschland je nach Bundesland auf einer sogenannten Rasseliste geführt werden – also einer Liste potenziell gefährlicher Hunderassen. Ob ein Hund auf dieser Liste steht, hängt nicht von seinem Verhalten, sondern nur von seiner Rassezugehörigkeit ab.

Beispiele (kann nach Bundesland variieren):

  • American Staffordshire Terrier
  • Bullterrier
  • Staffordshire Bullterrier
  • Pitbull Terrier
  • Rottweiler (in manchen Bundesländern)
  • Mastino Napoletano, Dogo Argentino etc.

 

Was viele nicht wissen

Listenhunde gelten in Fachkreisen oft als besonders menschenbezogen, nervenstark und kinderlieb, wenn sie artgerecht gehalten und liebevoll erzogen werden.

Sie wollen gefallen, sie brauchen Nähe – und sie sind oft die größten Schmusebacken überhaupt. Leider wurden sie in der Vergangenheit missbraucht – von Menschen, die sie als Statussymbol oder Waffe „gebraucht“ haben. Und das hat dem Ruf dieser Hunde enorm geschadet.

Aber ein Hund wird nicht böse geboren.Er wird gemacht und erzogen!

 

Welche Auflagen gelten für Listenhunde

Wer einen Listenhund halten möchte, muss einige Dinge beachten – und ja, es gibt Auflagen.

Hier die wichtigsten (kann nach Bundesland variieren):

  • Sachkundenachweis (umgangssprachlich "Hundeführerschein")
  • Führungszeugnis ohne Einträge
  • Halter-Haftpflichtversicherung
  • Leinen- und Maulkorbpflicht in der Öffentlichkeit (Ausnahme mit Befreiung möglich)
  • Genehmigung der zuständigen Behörde erforderlich
  • Melden beim Ordnungsamt und/oder Veterinäramt
  • Teilweise auch Auflagen zur Wohnsituation und Sicherung des Grundstücks

Wichtig: Auch ein Wesenstest kann beantragt werden – besteht der Hund diesen, kann unter Umständen die Maulkorb- und Leinenpflicht aufgehoben werden.

 

Was du vor der Anschaffung bedenken solltest

Ein Listenhund ist kein Anfängerhund – nicht wegen seines Wesens, sondern wegen der rechtlichen, finanziellen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen.

Darum solltest du dir vor der Anschaffung folgende Fragen stellen:

  • Habe ich genug Zeit, Geduld und Hundeerfahrung?
  • Bin ich bereit, Vorurteile von außen auszuhalten?
  • Kann ich mir die Kosten für Versicherungen, Genehmigungen, evtl. Wesenstest leisten?
  • Ist meine Wohnsituation geeignet?
  • Bin ich bereit, konsequent, aber liebevoll zu erziehen?

Wenn du all das mit „Ja“ beantworten kannst – dann wirst du vielleicht den treuesten Freund deines Lebens gewinnen.

Mein Fazit: Liebe kennt keine Rasseliste

Ein Listenhund ist nicht gefährlich, weil er so aussieht – er wird gefährlich, wenn er falsch behandelt wird. So wie jeder andere Hund auch.

Mit der richtigen Haltung, guter Erziehung und einem großen Herz kann ein Listenhund zum absoluten Herzenshund werden. Und vielleicht sogar zum kleinen Botschafter gegen Vorurteile – mit jedem Schwanzwedeln ein Stückchen mehr. 

 

Du möchtest einen Listenhund aufnehmen?

Ich berate dich gerne oder vermittle Kontakte zu erfahrenen Trainer:innen und Tiertherapeut:innen. Denn jedes Tier verdient eine faire Chance – ganz egal, wie es aussieht oder wie es heißt.

Martha's 
Bahnstraße 145
50858 Köln
Telefon: 0157 85038904
Direktkontakt via WhatsApp oder Mail möglich

Du kennst jemanden, der mit dem Gedanken spielt, einen Listenhund aufzunehmen? Teile diesen Beitrag gerne. Gemeinsam können wir Vorurteile abbauen und Liebe säen!

 

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